WinSch Wingenfeld Schnellservice UG (haftungsbeschränkt) – Stand: Mai 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der WinSch Wingenfeld Schnellservice UG (haftungsbeschränkt), Hackenbergstraße 20, 12489 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sanitär-, Heizungs- und verwandten Handwerksleistungen geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Kostenvoranschläge werden in der Regel schriftlich erstellt. Bei Kostenvoranschlägen bis zu einem Auftragswert von 500,00 EUR netto können wir eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die bei Auftragserteilung verrechnet wird.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und unserer Bestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Wir erbringen Leistungen im Bereich:
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Über notwendige Mehrarbeiten informieren wir den Auftraggeber vorab.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Aufträgen über 1.000,00 EUR netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.
Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Vereinbarte Ausführungstermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich als „fest" bestätigt wurden. Sonstige Terminangaben sind unverbindliche Richtwerte.
Bei höherer Gewalt, Materiallieferengpässen, Erkrankung von Mitarbeitern oder anderen nicht von uns zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren und notwendige Vorleistungen (z. B. Baustromversorgung, Wasserabsperrung) zu erbringen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich, mündlich oder durch Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese schriftlich zu dokumentieren. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wir leisten Gewähr für die mangelfreie Ausführung unserer Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, für Bauwerke 5 Jahre gemäß § 634a BGB.
Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, normale Abnutzung oder Eingriffe Dritter entstanden sind.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände zu verfügen, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten werden von uns gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.